3x die Woche Jugend u18
Du kannst an drei Trainingseinheiten pro Woche teilnehmen und die Box beim freien Training nutzen. Diese Mitgliedschaft gilt nur für Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahre.
  • 80.00€ per month
    Terms and conditions
    Diese Mitgliedschaft wird jeden Monat abgerechnet. Die Zahlung für den ersten unvollständigen Zeitraum wird anteilig aufgeteilt, je nach der Anzahl der verbleibenden Tage im Zeitraum Diese Mitgliedschaft berechtigt den Käufer zu einem kompletten oder teilweisen Rabatt auf Veranstaltungen/Klassen, welche vom Unternehmen angeboten werden. Einige Klassen/Veranstaltungen werden eventuell von dieser Mitgliedschaft ausgeschlossen. Wenn es nicht anders beschrieben ist, ist diese Mitgliedschaft nicht übertragbar. Ihre Zahlungsdetails werden sicher bei uns im System gespeichert, solange Sie die Mitgliedschaft haben. Diese Mitgliedschaft kann nicht frühzeitig gekündigt werden. Die kompletten 12 Monate müssen erworben werden, um den gelisteten Preis zu erhalten.

    Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) –box5
    Stand 25.07.2021

    1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
    Die nachfolgenden Allgemeinen Vertrags- und Geschäftsbedingungen der box5 finden auf alle rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen Anwendung. Der Vertrag über die Mitgliedschaft kommt durch die gegenseitige Unterzeichnung der Mitgliedschaftsvereinbarung zustande. Mitglieder sind Personen, die aufgrund einer abgeschlossenen Mitgliedschaftsvereinbarung zur Nutzung des box5 berechtigt sind. Die Rechte des Mitglieds aus dieser Vereinbarung sind nicht übertragbar.

    2. Schriftliche Kündigung des Vertrags
    Die Kündigungsfrist beträgt bei einer Vertragslaufzeit von 12 Monaten 56 Tage und bei einer Vertragslaufzeit von 1 Monat 28 Tage vor Ablauf des Vertrages. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich um die bereits abgeschlossene Vertragsdauer. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Die Vereinbarung kann in gegenseitigem Einverständnis bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft, Bundeswehr und vergleichbaren Verhinderungsgründen für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum (wochenweise) unterbrochen werden. Die feste Laufzeit, (die ordentliche Kündigungsmöglichkeit sowie die vereinbarte Kündigungsfrist) verschieben sich um die Dauer der vereinbarten Unterbrechungszeit. Bei einer dauerhaften Unmöglichkeit, insbesondere aufgrund einer dauerhaften Erkrankung, die eine Nutzung endgültig ausschließt, ist das Mitglied zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt. Dies muss schriftlich nachgewiesen werden.

    3. Körperliche Anforderungen
    Das Mitglied verpflichtet sich, eine gesundheitliche Einschränkung, welche das Mitglied bei der Nutzung des Studios gesundheitlich gefährden könnte, den Trainern oder sonstigen Mitarbeitern des Studios mitzuteilen.

    4. Mitgliedsbeitrag / Bankeinzugsermächtigung
    Die in der Mitgliedschaftsvereinbarung gewählten Beiträge werden am 1. des jeweiligen Monats im Voraus abgebucht. Der Mitgliedsbeitrag wird per Bankeinzugsermächtigung eingezogen. Kommt der Teilnehmer der Zahlungspflicht nicht rechtzeitig nach, ist box5 zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn der Teilnehmer sich mit der Entrichtung von mehr als einen monatlichen Beitrag im Verzug befindet, oder drei Mal in Folge nach dem dritten Wochentag überweist.

    5. Geltung der Hausregeln
    Bei der Nutzung der Einrichtung der Box hat das Mitglied die in der Box ausgehängte Hausordnung zu beachten. Das Mitglied ist zudem verpflichtet, den Anweisungen der Mitarbeiter der Box zur Durchsetzung der Hausordnung Folge zu leisten. Sollte das Mitglied den Anweisungen mehrfach nicht Folge leisten und/oder gegen die Hausordnung verstoßen, ist die box5 berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.

    6. Anmeldung / Abmeldung der Trainingseinheiten
    Alle Mitglieder müssen sich via Team Up für die Trainingseinheiten anmelden. Kann der gebuchte Termin nicht wahrgenommen werden, muss eine Abmeldung über Team up erfolgen.

    7. Letzte Klasse
    Montag bis Freitag findet die letzte Trainingseinheit immer ab einer Teilnehmerzahl von mindestens 3 Personen statt. Für den Fall, dass nur 2 oder weniger Mitglieder für die letzte Trainingseinheit angemeldet sind, kann diese Trainingseinheit ausfallen. Die für diese Trainingseinheit angemeldeten Mitglieder verlieren nicht den Anspruch auf diese Trainingseinheit und können sich als Ausgleich dafür für eine andere Trainingseinheit anmelden.

    8. Persönliche Gegenstände
    box5 stellt Regale, in welchen persönliche Gegenstände, insbesondere Kleidung, untergebracht werden können, zur Verfügung. Das Mitglied wird jedoch darauf hingewiesen, dass dadurch Straftaten, insbesondere Einbruch-Diebstahl, nicht ausgeschlossen werden können. Daher wird gebeten, keine Wertgegenstände in das Studio mitzubringen oder diese in die dafür vorgesehen Schließfächer legen. Für den Verlust oder Beschädigung dieser Gegenstände, bzw. der Kleidung übernimmt box5 keine Haftung.

    9.Haftung
    box5 haftet ausschließlich für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten) nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Soweit dann noch für Fahrlässigkeit gehaftet wird, ist die Ersatzpflicht auf solche Schäden beschränkt, die aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten resultieren. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht zählt insbesondere die fortlaufende Bereitstellung der im Mitgliedschaftsvertrag beschriebenen Trainingsleistungen. Soweit vorstehend nichts anderes geregelt ist, ist die Haftung auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Pflichtverletzung, unerlaubter Handlung und Verschulden bei Vertragsschluss ausgeschlossen. Für selbstverschuldete Unfälle haftet das Mitglied. box5 haftet nicht für Verletzungen und Schäden, die dem Kunden durch andere Kunden oder Dritte zugefügt werden. Die laufende Überwachung seines Gesundheitszustandes ist Sache des Mitgliedes. Verletzungen und Erkrankungen, die das Mitglied bei Nutzung des Equipments und der Einrichtungen von box5 erleidet, fallen in die eigene Verantwortung des Mitgliedes, es sei denn, eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten von box5 ist Ursache hierfür. Dies gilt insbesondere, soweit Schäden auf Fehleinschätzung der eigenen körperlichen Belastbarkeit oder selbstverschuldete Unfälle zurückgehen.

    10. Änderung der Mitgliedsdaten
    Das Mitglied ist verpflichtet, der box5 jede Anschrift- und Namensänderung sowie Änderung der Kontoverbindung mitzuteilen. Durch Unterlassung entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Mitgliedes.

    11. Datenschutz
    Die personenbezogenen und trainingsbezogenen Daten des Mitglieds werden von box5 im Rahmen eines der box5 genutzten Datenverarbeitungsprogrames erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt. Dies erfolgt jedoch ausschließlich zum Zwecke der Vertragserfüllung und soweit dies gesetzlich zulässig ist. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nicht. Eine Offenlegung oder Weitergabe an Dritte ist box5 untersagt. Unsere Datenschutzerklärung finden Sie auf unserer Homepage (www.box5.club/datenschutz).

    12. Salvatorische Klausel
    Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt.