Kündigungsfrist 14 Tage zum Monatsende.
Starts with the date of purchase. The first month is charged pro rata if applicable, thereafter it is always charged on the 1st.
Cancellation period 14 days to the end of the month.
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169.00€ per month
Terms and conditions§ 1 Vertragspartner
Folgender Vertrag wird geschlossen zwischen der CrossFit Werk UG (haftungsbeschränkt), Gerichtstr. 23, 13347 Berlin - im Folgenden "CrossFit Werk” genannt - und dem hier Unterzeichnenden - im Folgenden "Mitglied" genannt.
§ 2 Vertragsgegenstand
Das CrossFit Werk gewährt dem Mitglied gegen ein monatlich zu entrichtendes pauschales Entgelt die Teilnahme zu offiziellen Trainingszeiten, u.a. am sogenannten WOD oder Open Gym, nach vorheriger Anmeldung und Maßgabe freier Plätze.
Die monatliche Teilnahmehäufigkeit an offiziellen Trainings ist entsprechend dem gewählten Vertragstyp begrenzt.
Einige Klassen/Veranstaltungen können von dieser Mitgliedschaft ausgeschlossen sein oder bedürfen besonderer Voraussetzungen. Für weitere Informationen, sehen Sie sich die Details auf dem "Beschreibungs" Tab an.
§ 3 Vertragsdauer / Kündigung
(1) Der Vertrag beginnt immer zum 1. des Monats und hat eine Mindestvertragslaufzeit von zunächst 1 Monat. Das Mitglied kann zum vom Mitglied gewählten Zeitpunkt bereits früher anfangen. Dafür wird ein anteilig zu berechnendes, einmaliges, zusätzliches Entgelt bei Vertragsabschluss sofort fällig. Die Mindestvertragslaufzeit bleibt davon unberührt und besteht weiterhin vom 1. an einen Monat.
(2) Im Anschluss verlängert sich die Vertragsdauer immer automatisch um 1 Monat, wenn nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.
(3) Die Mitgliedschaft kann bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft, Bundeswehr, in gegenseitigem Einverständnis, für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum monatsweise stillgelegt werden. Die beabsichtigte Stilllegung ist dem CrossFit Werk zwei Wochen vor dem Beginn der Stilllegung mitzuteilen. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt.
§ 4 Entgelt/Mitgliedsbeitrag
(1) Das monatlich zu entrichtende Entgelt ist der aktuell gültigen Preisliste zu entnehmen.
(2) Der Monatsbeitrag wird jeweils zum 1. des Monats fällig.
(3) Als bevorzugte Zahlungsweise wird Lastschrift vereinbart.
SEPA-Lastschriftmandat: Ich ermächtige das CrossFit Werk mit Eingabe meiner Bankverbindung, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom CrossFit Werk auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Für durch das Mitglied zu verantwortende bzw. verschuldete Rücklastschriften wird eine Pauschale in Höhe von 19€ für den dem CrossFit Werk entstandenen Mehraufwand berechnet.
§ 5 Training/Trainingszeiten/Trainingsort
(1) Das Mitglied darf nur dann trainieren, wenn er gesundheitlich dazu in der Lage ist, sich einer CrossFit Trainingseinheit, welche physisch und psychisch intensiv sein kann, zu unterziehen. Den Anweisungen der Trainer bzw. des Personals ist Folge zu leisten.
(2) Das Training erfolgt nach dem CrossFit-Konzept. Es wird in Gruppen, in Anwesenheit eines Trainers trainiert. Eine Nutzung der Räumlichkeiten und/oder Geräte bzw. der Einrichtungen für andere Trainingsmethoden ist nur mit vorheriger Zustimmung des CrossFit Werks möglich. Die aktuellen Trainingstermine und –zeiten werden per Online Portal/Webseite/E-Mail/Aushänge bekannt gegeben. Wird es dem CrossFit Werk aus Gründen, die es nicht zu vertreten hat, unmöglich, Leistungen zu erbringen, so hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Schadensersatz.
(3) Das Mitbringen sowie die Einnahme und der Vertrieb (entgeltlich oder unentgeltlich) von illegalen, leistungssteigernden Substanzen (z.B. Anabolika, Steroide) sind verboten. Zuwiderhandlung hat eine fristlose Kündigung zur Folge, wobei Schadensersatzansprüche nicht ausgeschlossen sind.
(4) Das CrossFit Werk behält sich vor, Veranstaltungen räumlich und/oder zeitlich zu verschieben, online anzubieten, einzelne Trainingsveranstaltungen inhaltlich abzuändern bzw. im Ganzen abzusagen. Werden die Trainingsveranstaltungen räumlich verlegt, werden die Sportler darüber rechtzeitig per E-Mail/mit einem Aushang am Veranstaltungsort/auf der Website benachrichtigt. Es ist auch ein Wechsel des Trainers möglich. Die Änderung eines Veranstaltungsortes innerhalb von Berlin (bis zu 5 km Entfernung) und/oder der Wechsel des Trainers lässt die verbindliche Anmeldung zu einer Trainingsveranstaltung unberührt und hat keine Vertragsanpassung zur Folge.
§ 6 Haftungsbeschränkung
(1) CrossFit Werk haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Mitglieds. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Trainers beruhen.
(2) Tests (Benchmarks/Übungseinheiten zur Leistungsermittlung) werden auf eigene Gefahr hin durchgeführt.
(3) Privathaftpflichtversicherung: Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn bei der Sportausübung Dritten ein Personen- oder Sachschaden zugefügt wird. Allen Teilnehmern/Mitgliedern, insbesondere den Teilnehmern bei Veranstaltungen an externen, öffentlich zugänglichen Einsatzorten (Park, Hof, Outdoortraining), wird empfohlen, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen.
(4) Mitgliedern wird ausdrücklich geraten keine Wertgegenstände mit in das CrossFit Werk zu bringen. Von Seiten CrossFit Werk werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen.
§ 7 Weitere Pflichten Des Mitglieds
(1) Das Mitglied ist verpflichtet seinen Gesundheitszustand, sofern erforderlich und gegebenenfalls auf Anraten des betreuenden Trainers bei einem Arzt seiner Wahl überprüfen zu lassen und das Ergebnis mit dem Trainer offen und wahrheitsgemäß zu besprechen.
(2) Zu Beginn des Vertrags ist das Mitglied zudem verpflichtet über seinen Gesundheitszustand zu informieren und Änderungen unverzüglich mitzuteilen.Über aus der fehlenden Information über den Gesundheitszustand resultierende Schäden haftet die CrossFit Werk nicht.
(3) Änderungen des Namens, der Anschrift des Mitgliedes und der Bankverbindung sind dem CrossFit Werk unverzüglich mitzuteilen. Durch Unterlassung entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Mitgliedes.
(4) Auf ein erhöhtes Risiko in Trainingseinheiten (z.B., aber nicht ausschließlich: Open Gym) ohne Begleitung eines Trainers sei hiermit ausdrücklich hingewiesen. Die Gegebenheiten sind bekannt und der Teilnehmer haftet selbst.
§ 8 Die Rechte aus dieser Mitgliedschaft sind nicht übertragbar.
§ 9 Datenschutzerklärung und Foto/Videorechte
(1) CrossFit Werk erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Informationen, die sie unmittelbare vom Vertragspartner oder über die Nutzung ihrer Einrichtung erhält. CrossFit Werk nutzt diese Informationen über Sie oder den von Ihnen benannten Nutzer des Vertrags, um die Kundenbeziehung mit dem Vertragspartner zu gestalten und dem Vertragspartner auch andere eigene und fremde Produkte und Dienstleistungen anzubieten. Sie können sämtlicher Werbung jederzeit widersprechen. Zugang zu den gespeicherten Daten haben, soweit gesetzlich zulässig, CrossFit Werk, mit ihr verbundene und mit der Vertragsdurchführung beauftragte Unternehmen. Eine hierüber hinausgehende Übermittlung an Dritte findet nicht statt.
(2) Foto- und Videoaufnahmen sind üblicher Bestandteil der Trainingseinheiten. Das Mitglied ist darüber informiert worden, dass für eine Veröffentlichung der angefertigten Aufnahmen eine so genannte Übertragung der Rechte am Bild erforderlich ist und erklärt sich hiermit unwiderruflich mit einer uneingeschränkten, zeitlich und örtlich unbegrenzten Veröffentlichung der angefertigten Aufnahmen, auch für Werbezwecke jeder Art einverstanden. Die CrossFit Werk ist alleiniger Urheber.
§ 10 Erklärung
Das Mitglied bestätigt, dass durch eine ärztliche Sporteignungsuntersuchung seine körperliche Tauglichkeit für ein Leistungsport-, Kraftausdauer- und Fitness-Training attestiert wurde. Ein angemessener Versicherungsschutz ist Sache des Teilnehmers. (z.B. Unfall-, Krankenversicherung) CrossFit Werk überprüft das Ergebnis der Sporteignungsuntersuchung nicht. Jeder Teilnehmer wird mit seinem Arzt über etwaige Vorerkrankungen und Medikation sprechen (z.B. Bluthochdruck, Knie- oder Wirbelsäulenverletzungen etc.) Der Arzt und das Mitglied müssen entscheiden, ob der Teilnehmer am Training teilnehmen kann. Bei bestimmten Erkrankungen behält sich das CrossFit Werk vor, Personen von der Trainingsteilnahme auszuschließen, bzw. ein eingeschränktes Trainingsspektrum anzubieten. CrossFit ist fordernd. Das Mitglied weiß, dass das Training beim CrossFit Werk Risiken birgt. Diese beinhalten (beschränken sich aber nicht auf) Stürze durch fehlerhafte Verwendung der Trainingsgerätschaften, die zu Verletzungen wie Prellungen, Zerrungen, Stauchungen und anderen Verletzungen oder Tod führen können. Das Training kann zu einer starken, lebensgefährlichen Form von Muskelkater führen. Dies nennt sich Rhabdomyolyse. Informationsmaterial hierzu gibt es auf Wikipedia.org. Wichtig: Jedes Mitglied muss selbst seine Kräfte und sein Können einschätzen und wissen, wann ein Training zu viel ist und er Gefahr läuft, sich zu verletzen.
§ 11 Teilnichtigkeit bedeutet nicht Gesamtnichtigkeit.
§ 12 Dieser Vertrag wird hiermit online durch Klick auf den sich darunter befindenden Button mit Eingabe des Namens als Unterschrift als Bestätigung des Vertragstextes geschlossen.