2/Woche - ALT
Beginnt mit dem Datum des Kaufs. Der erste Monat wird ggf. anteilig berechnet, danach wird immer am 1. berechnet.
Kündigungsfrist 14 Tage zum Monatsende.
  • 119.00€ per month
    Terms and conditions
    § 1 Vertragspartner
    Folgender Vertrag wird geschlossen zwischen der CrossFit Werk UG (haftungsbeschränkt),
    Gerichtstr. 23, 13347 Berlin - im Folgenden "CrossFit Werk genannt" - und dem hier
    Unterzeichnenden - im Folgenden "Mitglied" genannt.

    § 2 Vertragsgegenstand
    (1) Das CrossFit Werk gewährt dem Mitglied gegen ein pauschales Entgelt die Teilnahme an
    offiziellen Trainings nach vorheriger Anmeldung und Maßgabe freier Plätze.
    Die wöchentliche Teilnahmehäufigkeit an offiziellen Trainings ist entsprechend dem
    gewählten Vertragstyp begrenzt.
    Einige Klassen/Veranstaltungen können von dieser Mitgliedschaft ausgeschlossen sein oder
    bedürfen besonderer Voraussetzungen.

    § 3 Vertragsdauer / Kündigung
    (1) Der Vertrag beginnt immer zum 1. eines Monats und hat eine Mindestvertragslaufzeit
    von zunächst einem Monat. Das Mitglied kann zum vom Mitglied gewählten Zeitpunkt
    bereits früher anfangen. Dafür wird ein anteilig zu berechnendes, einmaliges Entgelt bei
    Vertragsabschluss sofort fällig.
    (2) Im Anschluss verlängert sich die Vertragsdauer immer automatisch um einen Monat, wenn
    nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Ende der
    Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.
    (3) Die Mitgliedschaft kann bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft, Bundeswehr,
    in gegenseitigem Einverständnis, für einen im Voraus festgelegten, verbindlichen Zeitraum
    monatsweise stillgelegt werden. Die beabsichtigte Stilllegung ist dem CrossFit Werk zwei
    Wochen vor dem Beginn der beabsichtigten Stilllegung mitzuteilen. Ein außerordentliches
    Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt.

    § 4 Entgelt/Mitgliedsbeitrag
    (1) Das monatlich zu entrichtende Entgelt ist der aktuell gültigen Preisliste zu entnehmen.
    (2) Der Monatsbeitrag wird jeweils zum 1. des Monats fällig.
    (3) Als bevorzugte Zahlungsweise wird Lastschrift vereinbart.
    SEPA-Lastschriftmandat: Ich ermächtige die CrossFit Werk UG (hb.), Zahlungen von
    meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die
    von der CrossFit Werk UG (hb.) auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
    Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die
    Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut
    vereinbarten Bedingungen.
    Für durch das Mitglied zu verantwortende bzw. verschuldete Rücklastschriften wird eine
    Pauschale in Höhe von 19€ für den dem CrossFit Werk entstandenen Mehraufwand fällig.

    § 5 Training/Trainingszeiten
    (1) Das Mitglied darf nur dann trainieren, wenn er gesundheitlich dazu in der Lage ist, sich
    einer CrossFit Trainingseinheit, welche physisch und psychisch intensiv sein kann, zu
    unterziehen. Den Anweisungen der Trainer bzw. des Personals ist Folge zu leisten.
    (2) Das Training erfolgt nach dem CrossFit- Konzept. Es wird in Gruppen, in Anwesenheit
    eines Trainers trainiert. Eine Nutzung der Räumlichkeiten und/oder Geräte bzw. der
    Einrichtungen für andere Trainingsmethoden ist nur mit vorheriger Zustimmung des
    CrossFit Werk möglich. Die aktuellen Trainingstermine und –zeiten werden per Online
    Portal/Website/E- Mail/Aushänge bekannt gegeben. Wird es dem CrossFit Werk aus
    Gründen, die es nicht zu vertreten hat, unmöglich, Leistungen zu erbringen, so hat der
    Teilnehmer keinen Anspruch auf Schadensersatz.
    (3) Das Mitbringen sowie die Einnahme und der Vertrieb (entgeltlich oder unentgeltlich) von
    illegalen, leistungssteigernden Substanzen (z.B. Anabolika, Steroide) sind verboten.
    Zuwiderhandlung hat eine fristlose Kündigung zur Folge, wobei Schadensersatzansprüche
    nicht ausgeschlossen sind.

    § 6 Haftungsbeschränkung
    (1) CrossFit Werk haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Mitglieds. Die Haftung für
    leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden des Mitglieds aus einer
    Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung
    des Trainers beruhen.
    (2) Tests (Benchmarks/Übungseinheiten zur Leistungsermittlung) werden auf eigene Gefahr
    hin durchgeführt.
    (3) Privathaftpflichtversicherung: Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn bei der
    Sportausübung Dritten ein Personen- oder Sachschaden zugefügt wird. Allen
    Teilnehmern/Mitgliedern, insbesondere den Teilnehmern bei Veranstaltungen an externen,
    öffentlich zugänglichen Einsatzorten (Park, Hof, Outdoortraining), wird empfohlen, eine
    Privathaftpflichtversicherung abzuschließen.
    (4) Mitgliedern wird ausdrücklich geraten keine Wertgegenstände mit in das CrossFit Werk
    zu bringen. Von Seiten CrossFit Werk werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten
    für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen.

    § 7 Weitere Pflichten Des Mitglieds
    (1) Das Mitglied ist verpflichtet seinen Gesundheitszustand, sofern erforderlich und
    gegebenenfalls auf Anraten des betreuenden Trainers bei einem Arzt seiner Wahl
    überprüfen zu lassen und das Ergebnis mit dem Trainer offen und wahrheitsgemäß zu
    besprechen.
    (2) Zu Beginn des Vertrags ist das Mitglied zudem verpflichtet über seinen
    Gesundheitszustand zu informieren und Änderungen unverzüglich mitzuteilen.Über aus der
    fehlenden Information über den Gesundheitszustand resultierende Schäden haftet die
    CrossFit Werk nicht.
    (3) Änderungen des Namens, der Anschrift des Mitgliedes und der Bankverbindung sind
    dem CrossFit Werk unverzüglich mitzuteilen. Durch Unterlassung entstehende Mehrkosten
    gehen zu Lasten des Mitgliedes.

    § 8 Die Rechte aus dieser Mitgliedschaft sind nicht übertragbar.

    § 9 Datenschutzerklärung und Foto/Videorechte
    (1) CrossFit Werk erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Informationen,
    die sie unmittelbare vom Vertragspartner oder über die Nutzung ihrer Einrichtung erhält.
    CrossFit Werk nutzt diese Informationen über Sie oder den von Ihnen benannten Nutzer des
    Vertrags, um die Kundenbeziehung mit dem Vertragspartner zu gestalten und dem
    Vertragspartner auch andere eigene und fremde Produkte und Dienstleistungen anzubieten.
    Sie können sämtlicher Werbung jederzeit widersprechen. Zugang zu den gespeicherten
    Daten haben, soweit gesetzlich zulässig, CrossFit Werk, mit ihr verbundene und mit der
    Vertragsdurchführung beauftragte Unternehmen. Eine hierüber hinausgehende
    Übermittlung an Dritte findet nicht statt.
    (2) Foto- und Videoaufnahmen sind üblicher Bestandteil der Trainingseinheiten. Das
    Mitglied ist darüber informiert worden, dass für eine Veröffentlichung der angefertigten
    Aufnahmen eine so genannte Übertragung der Rechte am Bild erforderlich ist und erklärt
    sich hiermit widerruflich mit einer uneingeschränkten, zeitlich und örtlich unbegrenzten
    Veröffentlichung der angefertigten Aufnahmen, auch für Werbezwecke jeder Art
    einverstanden. Die CrossFit Werk ist alleiniger Urheber.

    § 10 Erklärung Das Mitglied bestätigt, dass durch eine ärztliche
    Sporteignungsuntersuchung seine körperliche Tauglichkeit für ein Leistungssport- ,
    Kraftausdauer- und Fitness- Training attestiert wurde. Ein angemessener
    Versicherungsschutz ist Sache des Teilnehmers. (z.B. Unfall- , Krankenversicherung)
    CrossFit Werk überprüft das Ergebnis der Sporteignungsuntersuchung nicht. Jeder
    Teilnehmer wird mit seinem Arzt über etwaige Vorerkrankungen und Medikation sprechen
    (z.B. Bluthochdruck, Knie- oder Wirbelsäulenverletzungen etc.) Der Arzt und das Mitglied
    müssen entscheiden, ob der Teilnehmer am Training teilnehmen kann. Bei bestimmten
    Erkrankungen behält sich das CrossFit Werk vor, Personen von der Trainingsteilnahme
    auszuschließen, bzw. ein eingeschränktes Trainingsspektrum anzubieten. CrossFit ist
    fordernd. Das Mitglied weiß, dass das Training beim CrossFit Werk Risiken birgt. Diese
    beinhalten (beschränken sich aber nicht auf) Stürze durch fehlerhafte Verwendung der
    Trainings-Gerätschaften, die zu Verletzungen wie Prellungen, Zerrungen, Stauchungen und
    anderen Verletzungen oder Tod führen können. Das Training kann zu einer starken,
    lebensgefährlichen Form von Muskelkater führen. Dies nennt sich Rhabdomyolyse.
    Informationsmaterial hierzu gibt es auf Wikipedia.org. Wichtig: Jedes Mitglied muss selbst
    seine Kräfte und sein Können einschätzen und wissen, wann ein Training zu viel ist und er
    Gefahr läuft, sich zu verletzen.

    § 11 Teilnichtigkeit bedeutet nicht Gesamtnichtigkeit.

    § 12 Dieser Vertrag wird hiermit online durch Klick auf den sich darunter befindenden
    Button mit Eingabe des Namens als Unterschrift als Bestätigung des Vertragstextes
    geschlossen.