UNLIMITED [6 Month] - Diese Mitgliedschaft berechtigt zur Teilnahme an allen Gruppenkursen und unseren Open-Gym-Zeiten.
Unlimited Mitgliedschaft, berechtigt zur Teilnahme an allen Gruppenkursen und unseren Open-Gym-Zeiten.
  • 140.00€ per month
    Terms and conditions
    Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Athletikum Rhein Main GmbH/ CrossFit Neu-Isenburg (fachfolgend: CFNI) finden auf alle rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen Anwendung.
    § 1 Vertragsschluss
    Der Vertrag über die Mitgliedschaft kommt durch die gegenseitige Unterzeichnung der Mitgliedschaftsvereinbarung zustande. Das Mitglied kann die Leistungen von CFNI, im vereinbarten Umfang, ab Vertragsbeginn in Anspruch nehmen. Kostenpflichtige Spezialkurse sind davon ausgenommen. Sämtliche von CFNI angebotenen Mitgliedschaften sind nicht übertragbar und werden nicht rückerstattet.

    § 2 Kündigung
    Die Mitgliedschaft ist von beiden Seiten mit einer Frist von 1 Monat zum Ablauf des Vertrages kündbar und hat schriftlich gegenüber Athletikum Rhein Main GmbH, Hermannstraße 34a, 63263 Neu-Isenburg zu erfolgen.
    Wird der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert sich dieser um die zuvor vereinbarte Vertragslaufzeit, demnach um 6 oder 12 Monate. Die Kündigungsfrist beträgt dann für beide erneut 1 Monat zum jeweiligen Vertragsende. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt.

    § 3 Stilllegung
    Die Vereinbarung kann in gegenseitigem Einverständnis bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft, Bundeswehr und vergleichbaren Verhinderungsgründen für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum (monatsweise) stillgelegt werden. Die feste Laufzeit (die ordentliche Kündigungsmöglichkeit sowie die vereinbarte Kündigungsfrist) verschiebt sich automatisch um die Dauer der vereinbarten Unterbrechungszeit.
    Bei einer dauerhaften Unmöglichkeit, insbesondere aufgrund einer dauerhaften Erkrankung, die eine Nutzung endgültig ausschließt, ist das Mitglied zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt. Der Antrag auf Stilllegung ist schriftlich innerhalb eines Monats nach Beginn/Kenntnis der Krankheit/Sportunfähigkeit zu stellen.
    Bei Umzug in eine andere Stadt, kann die Mitgliedschaft gegen Vorlage einer Einwohnermeldebescheinigung zum jeweiligen Monatsende gekündigt werden.

    § 4 Änderungen der Mitgliedschaft
    Ein Upgrade auf ein höheres Mitgliedschaftsmodell ist während der Vertragslaufzeit zum Ende eines jeden Monats möglich. Die Vertragslaufzeit beginnt dann ab diesem Zeitpunkt neu.
    Eine Abstufung auf ein geringeres Mitgliedschaftsmodell ist nur zum Ende der Vertragslaufzeit möglich. Dabei gelten die Kündigungsvoraussetzungen wie unter § 2.

    § 5 Gesundheitliche Einschränkungen
    Das Mitglied verpflichtet sich, eine gesundheitliche Einschränkung, welche das Mitglied bei der Nutzung des Studios gesundheitlich gefährden könnte, den Trainern oder sonstigen Mitarbeitern des Studios mitzuteilen.

    § 6 Mitgliedschaftsbeitrag
    Die Zahlung für die in der Mitgliedschaftsvereinbarung gewählten monatlichen Beiträge erfolgen jeweils zum ersten eines Kalendermonats im Voraus; diese werden ausschließlich per SEPA Lastschriftmandat eingezogen.
    Der Lastschriftempfänger ermächtigt CFNI, die Beiträge mittels Lastschrift von seinem Konto einzuziehen. Zugleich weist der Kontoinhaber sein Kreditinstitut an, die von CFNI gezogenen Lastschriften auf seinem Konto einzulösen. Im Falle einer Rücklastschrift wird für diese und für die dadurch entstehenden Kosten für Bearbeitung eine Gebühr in Höhe von 20 € fällig.

    § 7 Geltung und Durchsetzung der Hausordnung
    Bei der Nutzung der Einrichtung des Studios hat das Mitglied die im Studio ausgehängte Hausordnung zu beachten. Das Mitglied ist zudem verpflichtet, den Anweisungen der Mitarbeiter des Studios zur Durchsetzung der Hausordnung Folge zu leisten. Sollte das Mitglied den Anweisungen mehrfach nicht Folge leisten und/oder gegen die Hausordnung verstoßen, ist CFNI berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.

    § 8 Wertgegenstände
    Das Studio stellt Spinde, in welchen persönliche Gegenstände, insbesondere Kleidung, untergebracht werden können, zur Verfügung. Das Mitglied wird jedoch darauf hingewiesen, dass dadurch Straftaten, insbesondere Einbruch-Diebstahl, nicht ausgeschlossen werden können. Das Mitglied ist daher gebeten, keine Wertgegenstände in das Studio mitzubringen oder diese an der Rezeption zu hinterlegen.
    Sollten die Spinde nach Verlassen des Studios verschlossen und/oder nicht geräumt hinterlassen werden, werden diese nach Tagesschluss geöffnet.

    § 9 Haftung
    Wir schließen jede Haftung für Schäden einschließlich des Verlustes von Wertgegenständen aus, soweit nicht nachfolgend etwas anderes geregelt ist. Von diesem Haftungsausschluss ausgenommen sind sowohl die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn diese Schäden auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung seitens CFNI beruhen, als auch die Haftung für sonstige Schäden, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten seitens CFNI beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zum Erreichen des Vertragszwecks erforderlich sind und auf deren Einhaltung Sie vertrauen dürfen. CFNI haftet auch für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter, und Erfüllungsgehilfen.

    § 10 Datenschutz
    Die personenbezogenen und trainingsbezogenen Daten des Mitglieds werden von CFNI im Rahmen eines der CFNI genutzten Datenverarbeitungsprogrammes erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt. Dies erfolgt jedoch ausschließlich zum Zwecke der Vertragserfüllung und soweit dies gesetzlich zulässig ist. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nicht. Eine Offenlegung oder Weitergabe an Dritte ist CFNI untersagt.

    § 11 Sonstiges
    Das Mitglied ist verpflichtet, dem Studio jede Anschrift- und Namensänderung mitzuteilen.

    § 12 Salvatorische Klausel
    Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt.